Zahnersatz aus Polen: So bekommen Sie den Festzuschuss Ihrer Krankenkasse
Aktualisiert am 29.09.2026 · Redaktion ZahnKompass Polen · Kein Ersatz für ärztliche oder rechtliche Beratung
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festzuschuss auch dann, wenn der Zahnersatz in Polen angefertigt wird. Versicherte dürfen Zahnärzte in anderen EU-Staaten in Anspruch nehmen (§ 13 Abs. 4 SGB V) und bekommen den Festzuschuss in der Höhe, die die Kasse auch in Deutschland zahlen würde – höchstens aber die tatsächlich entstandenen Kosten. Die Höhe des Festzuschusses regelt § 55 SGB V.
Kurz zusammengefasst: die 4 Schritte
- Untersuchung & Heil- und Kostenplan (HKP). Die polnische Klinik untersucht Sie (oder wertet Ihr Röntgenbild aus) und erstellt den HKP – das deutsche Formular mit den Leistungsziffern nach BEMA und GOZ. Mehr dazu im Ratgeber zum Heil- und Kostenplan.
- Genehmigung durch Ihre Kasse. Sie reichen den HKP vor Behandlungsbeginn ein. Die Kasse bewilligt den Festzuschuss und schickt den genehmigten Plan zurück – ab dann haben Sie in der Regel rund sechs Monate Zeit für die Behandlung.
- Behandlung & Bezahlung vor Ort. Eine Abrechnung über die deutsche Versichertenkarte gibt es in Polen nicht. Sie bezahlen die Klinik selbst (in Euro oder Złoty, bar oder mit Karte) und erhalten eine nach BEMA/GOZ aufgeschlüsselte Rechnung.
- Rechnung einreichen. Genehmigten HKP und bezahlte Rechnung schicken Sie an Ihre Kasse; sie überweist den Festzuschuss auf Ihr Konto (Kostenerstattung).
Was ist der Festzuschuss?
Beim Zahnersatz zahlt die Kasse keinen Prozentsatz Ihrer Rechnung, sondern einen befundbezogenen Festzuschuss. Für jeden Befund (zum Beispiel „ein fehlender Zahn, Lücke zwischen zwei eigenen Zähnen“) ist eine Regelversorgung festgelegt – die Standardlösung. Der Festzuschuss beträgt einen festen Anteil der Kosten dieser Regelversorgung:
| Nachweis | Anteil der Regelversorgung |
|---|---|
| kein lückenloses Bonusheft | 60 % |
| Bonusheft, 5 Jahre lückenlos | 70 % |
| Bonusheft, 10 Jahre lückenlos | 75 % |
| Härtefall (geringes Einkommen) | 100 % |
Die Beträge legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest. Seit 1.1.2026 gelten zum Beispiel:
| Befund | 60 % | 70 % | 75 % | Härtefall |
|---|---|---|---|---|
| Krone (Befund 1.1), je Zahn | 239,03 € | 278,87 € | 298,79 € | 398,39 € |
| Lücke mit einem fehlenden Zahn (2.1) | 552,96 € | 645,12 € | 691,20 € | 921,60 € |
| Zahnloser Oberkiefer (4.2) | 576,44 € | 672,52 € | 720,56 € | 960,74 € |
| Zahnloser Unterkiefer (4.4) | 617,72 € | 720,68 € | 772,16 € | 1.029,54 € |
Quelle: G-BA, Festzuschuss-Richtlinie, Beträge ab 1.1.2026. Den für Sie gültigen Betrag nennt Ihre Kasse im genehmigten HKP.
Implantate: Wählen Sie eine aufwendigere Lösung als die Regelversorgung (zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke), zahlt die Kasse trotzdem den Festzuschuss für Ihren Befund (§ 55 Abs. 5 SGB V). Den Rest zahlen Sie selbst.
Härtefall: Der Festzuschuss steigt auf 100 %, wenn Ihr Bruttoeinkommen unter einer Grenze liegt (2026: 1.582 € für Alleinstehende) oder Sie bestimmte Sozialleistungen beziehen. Die Voraussetzungen erklärt die Verbraucherzentrale.
Warum sich Polen deshalb lohnen kann
Der Festzuschuss ist in Polen genauso hoch wie in Deutschland – die Behandlung ist dort aber oft günstiger. Derselbe Festzuschuss deckt also einen größeren Teil der Rechnung. Ein Rechenbeispiel (frei gewählte Preise, keine Klinikangabe): Eine Vollkeramikkrone kostet 900 €. Ohne Bonusheft zahlt die Kasse 239,03 € – Sie zahlen 661 €. Kostet dieselbe Krone in Polen 450 €, bleiben nach Festzuschuss 211 € plus Anreise. Der Festzuschuss selbst ist in beiden Ländern gleich; die Ersparnis kommt allein aus dem Preisunterschied.
Wichtig: Die Kasse erstattet höchstens die tatsächlichen Kosten. Ist die Behandlung günstiger als der Festzuschuss, bekommen Sie nur den Rechnungsbetrag.
Worauf Sie achten sollten
- Genehmigung abwarten. Beginnen Sie die Behandlung erst, wenn der genehmigte HKP vorliegt. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat 2019 entschieden, dass bei Zahnersatz in Polen ein Kostenplan der polnischen Praxis vorher eingereicht werden muss; ein Plan des deutschen Hauszahnarztes ersetzt ihn nicht (Az. L 4 KR 169/17).
- Gültigkeit beachten. Ein genehmigter HKP gilt in der Regel sechs Monate. Planen Sie Ihre Termine entsprechend – bei Implantaten mit mehreren Aufenthalten besonders.
- Bonusheft mitschicken. Nur mit Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen bekommen Sie 70 % bzw. 75 %.
- Verwaltungsabschlag erfragen. Manche Kassen ziehen laut ihrer Satzung bei Auslandsbehandlungen einen Abschlag für Verwaltungskosten ab. Fragen Sie vorher nach.
- Reisekosten übernimmt die Kasse nicht.
- Private Zusatzversicherung. Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung, prüfen Sie deren Bedingungen für Behandlungen im Ausland.
Privat versichert?
Private Krankenversicherungen erstatten je nach Tarif – einen gesetzlichen Festzuschuss gibt es nicht. Viele Tarife erlauben Behandlungen im EU-Ausland. Reichen Sie das Angebot der Klinik vorab ein und lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.
Unsere Hilfe
Mit unserem Kostenrechner sehen Sie in einer Minute, wie hoch Ihr Eigenanteil in Polen wäre – der Festzuschuss ist darin nach den Beträgen für 2026 eingerechnet. Im Klinik-Finder sehen Sie nach wenigen Fragen passende Kliniken ohne Anmeldung. Wie die Preise bei Implantaten im Vergleich aussehen, zeigt der Implantat-Preisvergleich Deutschland – Polen.
Stand: Beträge und Rechtslage 29.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindliche Auskünfte zu Ihrem Anspruch gibt nur Ihre Krankenkasse.