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Krankenkasse & Zahnersatz aus Polen

Als gesetzlich Versicherter haben Sie auch bei einer Behandlung in Polen Anspruch auf den Festzuschuss Ihrer Krankenkasse. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge.

  1. Heil- und Kostenplan (HKP) erstellen lassen – von Ihrem Zahnarzt in Deutschland oder von der polnischen Klinik.
  2. HKP bei der Kasse einreichen und genehmigen lassen – vor Behandlungsbeginn.
  3. Behandlung in Polen durchführen lassen und die Rechnung bezahlen.
  4. Rechnung und genehmigten HKP bei der Kasse einreichen – sie erstattet den Festzuschuss.
Wie hoch ist der Festzuschuss? 60 % der Kosten der Regelversorgung für Ihren Befund, 70 % mit 5 Jahren lückenlosem Bonusheft, 75 % mit 10 Jahren. In Härtefällen (geringes Einkommen) kann die Kasse bis zu 100 % der Regelversorgung übernehmen.

Ausführlicher Ratgeber zur Erstattung · Eigenanteil berechnen

Nach Krankenkasse

Wir stehen in keiner geschäftlichen Verbindung zu den genannten Krankenkassen. Die Kürzel dienen nur der Orientierung; wir verwenden bewusst keine Logos.

Was kostet Ihre Behandlung in Polen?

Ihr Eigenanteil in jeder Klinik – nach Festzuschuss und inklusive Anreise – und die 3 Kliniken, die am besten zu Ihnen passen. Sofort, ohne Anmeldung.

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