Festzuschuss 2027: Was kostet Ihr Zahnersatz 2026 und was ab Januar?
Ab dem 1. Januar 2027 zahlt die Krankenkasse weniger dazu. Tragen Sie Preis und Zuschuss aus Ihrem Kostenplan ein und sehen Sie genau, was Sie bis Ende 2026 und ab 1.1.2027 selbst zahlen.
1 Gesamtpreis laut Kostenplan
2 Zuschuss Ihrer Kasse laut Kostenplan
Die Summe der Festzuschüsse, wie sie Ihre Kasse für 2026 ansetzt. Warum zwei Beträge? Die Kasse zahlt nicht 60 % Ihrer Rechnung, sondern 60 % der günstigen Standardlösung. Der Zuschuss ist deshalb ein fester Betrag, unabhängig vom Preis Ihres Plans.
Noch keinen Plan? Zuschuss schätzen
3 Bonusheft
Alle Beträge auf volle Euro gerundet. Zuschuss 2026 nach den amtlichen Beträgen des G-BA [3]; Beträge 2027 von uns berechnet (gleiche Regelversorgung × 50 / 60 / 65 Prozent). Die amtlichen Beträge können sich zum Jahreswechsel ändern. Kein Angebot, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist nur der genehmigte Plan Ihrer Kasse.
Was passiert da eigentlich?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz keinen Prozentsatz Ihrer Rechnung, sondern einen festen Betrag je Befund (zum Beispiel „eine Krone“ oder „ein zahnloser Oberkiefer“). Dieser Betrag ist ein Anteil der Kosten der Standardlösung, der sogenannten Regelversorgung. Bisher waren das 60 Prozent, mit lückenlosem Bonusheft 70 oder 75 Prozent [2].
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sinken diese Anteile ab 1. Januar 2027 um jeweils 10 Prozentpunkte [5]:
| Ihr Nachweis | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Kein lückenloses Bonusheft | 60 % | 50 % |
| Bonusheft 5 Jahre | 70 % | 60 % |
| Bonusheft 10 Jahre | 75 % | 65 % |
| Härtefall | 100 % | 100 % (unverändert) |
Prozentsätze der Regelversorgung. Quelle: IWW Institut [5], Härtefall [4].
Der Stichtag: Wurde der Festzuschuss vor dem 1.1.2027 bewilligt, gilt weiter die alte Regelung. Ob das Ausstellungsdatum des Heil- und Kostenplans oder die Bewilligung durch die Kasse zählt, ist in unseren Quellen nicht ganz eindeutig.
Fragen Sie Ihre Kasse schriftlich, welches Datum für Ihren Plan gilt, und heben Sie die Antwort auf.
Wie groß ist der Unterschied wirklich?
Ehrlich gesagt: überschaubar. Weil sich nur der Prozentsatz ändert, hängt die Differenz von Ihrem Befund ab, nicht von der Höhe der Rechnung. Bei einer Krone sind es ohne Bonusheft rund 40 €, bei einem zahnlosen Kiefer etwa 96 €. Erst bei sehr umfangreichen Arbeiten mit mehreren Befunden kommen einige Hundert Euro zusammen. Im Härtefall ändert sich nichts.
Das ist ein guter Grund, einen ohnehin geplanten Kostenplan nicht unnötig aufzuschieben. Es ist kein Grund, unter Zeitdruck eine Klinik zu wählen. Ein Rabatt von ein paar Dutzend Euro ersetzt keine Zweitmeinung und keinen Vergleich.
Was Sie jetzt tun können
- Plan machen lassen. Lassen Sie den Heil- und Kostenplan bei Ihrem Zahnarzt oder, wenn Sie in Polen behandeln lassen wollen, bei der polnischen Praxis erstellen. Bei Behandlung in Polen muss die Kasse den Plan der polnischen Praxis vorher genehmigen; der Plan Ihres deutschen Zahnarztes ersetzt ihn nicht [6][7].
- Bei der Kasse einreichen und das Datum festhalten. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, nach welchem Stand Ihr Zuschuss berechnet wird.
- Vergleichen, ohne zu hetzen. Den Preis in Polen und Deutschland sehen Sie im Kostenrechner, passende Kliniken im Klinik-Finder. Mehr zum Ablauf: Leitfaden, Abschnitt Festzuschuss 2027.
Bei Behandlung im Ausland kann die Kasse laut Gesetz einen Abschlag für Verwaltungskosten von bis zu 5 Prozent abziehen [1]. Dieser Abschlag ist im Rechner nicht enthalten.
Häufige Fragen
Was ändert sich beim Festzuschuss 2027?
Für Pläne, die erst ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, zahlt die gesetzliche Kasse statt 60 / 70 / 75 Prozent der Regelversorgung nur noch 50 / 60 / 65 Prozent. Der Härtefall-Zuschuss von 100 Prozent bleibt.
Bis wann muss der Heil- und Kostenplan genehmigt sein?
Nach dem Fachportal IWW gilt die alte Regelung, wenn der Festzuschuss vor dem 1.1.2027 bewilligt wurde. Welches Datum bei Ihrer Kasse zählt (Ausstellung oder Bewilligung des Plans), ist nicht eindeutig. Fragen Sie Ihre Kasse schriftlich.
Ist der Unterschied groß?
In Euro meist überschaubar: etwa 40 € für eine Krone, rund 90 € für einen zahnlosen Kiefer und mehrere Hundert Euro erst bei sehr umfangreichen Arbeiten mit vielen Befunden. Das ist kein Grund, eine Behandlung zu überstürzen.
Gilt das auch für Zahnersatz in Polen?
Ja. Der Festzuschuss ist bei Behandlung in Polen genauso hoch wie in Deutschland, aber die polnische Praxis muss den Heil- und Kostenplan der Kasse vorher zur Genehmigung vorlegen.
Warum reicht der Gesamtpreis allein nicht?
Der Festzuschuss ist kein Prozentsatz Ihrer Rechnung, sondern ein fester Betrag je Befund. Er steht im Kostenplan Ihrer Kasse. Mit diesem Betrag und Ihrem Bonusheft lässt sich der Zuschuss ab 2027 genau berechnen; der Gesamtpreis bestimmt nur, was Sie danach selbst zahlen.
Belege und Quellen zu diesem Abschnitt7
- Gesetz / Urteil / Behörde§ 13 SGB V – Kostenerstattung
Das belegt die Quelle: Gesetzlich Versicherte dürfen Behandler in anderen EU-/EWR-Staaten und der Schweiz in Anspruch nehmen. Erstattet wird höchstens, was die Kasse im Inland zu tragen hätte. Für Verwaltungskosten darf die Kasse höchstens 5 Prozent abziehen.
- Gesetz / Urteil / Behörde§ 55 SGB V – Festzuschüsse beim Zahnersatz
Das belegt die Quelle: Rechtsgrundlage des befundbezogenen Festzuschusses. Wählen Versicherte eine aufwendigere Versorgung als die Regelversorgung, bleibt der Zuschuss zum Befund bestehen.
- Gesetz / Urteil / BehördeG-BA: Festzuschuss-Beträge ab 1.1.2026
Das belegt die Quelle: Amtliche Euro-Beträge je Befund (z. B. Krone, Lücke mit einem fehlenden Zahn, zahnloser Kiefer) für 60, 70, 75 Prozent und Härtefall.
- Verbraucherschutz / unabhängigHärtefallregelung beim Zahnersatz
Das belegt die Quelle: Wer bei geringem Einkommen oder Sozialleistungen Anspruch auf den doppelten Festzuschuss (100 Prozent der Regelversorgung) hat.
- Fachverband / Fachpresse / KrankenkasseGKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Festzuschüsse sinken
Das belegt die Quelle: Ab 1.1.2027 gelten 50 / 60 / 65 Prozent statt 60 / 70 / 75. Wurde der Festzuschuss vor dem 1.1.2027 bewilligt, gilt weiter die alte Regelung; maßgeblich ist das Datum des Heil- und Kostenplans bzw. der Bewilligung. Härtefall bleibt bei 100 Prozent.
Einschränkung: Fachportal für Abrechnung; den Gesetzestext selbst haben wir nicht ausgewertet.
- Gesetz / Urteil / BehördeBSG, Urteil vom 30.06.2009, B 1 KR 19/08 R
Das belegt die Quelle: Der Anspruch auf Kostenerstattung für Zahnersatz aus dem EU-Ausland setzt voraus, dass die Kasse die Versorgung vorher anhand eines dem Heil- und Kostenplan vergleichbaren Dokuments genehmigt. Diese Pflicht verstößt nicht gegen Europarecht.
- Gesetz / Urteil / BehördeLSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.05.2019, L 4 KR 169/17
Das belegt die Quelle: Eine Patientin ließ Brücken in Polen machen (3.300 €), ohne vorher einen Kostenplan der polnischen Praxis einzureichen. Der Plan ihres deutschen Zahnarztes ersetzte das nicht; der Anspruch war ausgeschlossen. Der Gutachter hatte zudem die Unterkieferbrücke beanstandet.
Stand: Oktober 2026. Gesetzesänderung laut Fachportal; den Gesetzestext selbst haben wir nicht ausgewertet.